Förderung & Kostenübernahme

Bei Arbeitslosen (ALG I & II) und Arbeitssuchenden bezahlt das jeweilige Amt (ARGE/Jobcenter, Arbeitsamt) u.U. den Lehrgang über einen sogenannten Bildungsgutschein. Bei Arbeitsunfähigkeit im alten Beruf bezahlt das jeweilige Amt (Berufsgenossenschaften oder die Deutsche Rentenversicherung) u.U. den Lehrgang über sogenannte „Teilhabe am Arbeitsleben“.

Wenden Sie sich diesbezüglich an ihren Sachbearbeiter!

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Dann kontaktieren Sie uns noch heute.

Tel.: 030/67001373

Wir sind Ihnen gern behilflich.

GUARD Bewa Akademie für Sicherheitswesen GmbH