Bei Arbeitslosen (ALG I & II) und Arbeitssuchenden bezahlt das jeweilige Amt (ARGE/Jobcenter, Arbeitsamt) u.U. den Lehrgang über einen sogenannten Bildungsgutschein. Bei Arbeitsunfähigkeit im alten Beruf bezahlt das jeweilige Amt (Berufsgenossenschaften oder die Deutsche Rentenversicherung) u.U. den Lehrgang über sogenannte „Teilhabe am Arbeitsleben“.
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GUARD Bewa Akademie für Sicherheitswesen GmbH